Rauchmelder
Die Fakten (Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de )
Gesetzeslage in Niedersachsen (seit 01.11.2010)
Einbaupflicht
- für Neu- und Umbauten seit 01.11.2010
- für bestehende Wohnungen: seit 31.12.2015
- in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von
Aufenthaltsräumen führen
Verantwortlich
- für den Einbau: Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft: Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben
Weitere Infos rund um Rauchmelder (Typen, Installation, Gesetze,...) finden Sie hier:
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