BÜRGERINFOS
FW Haus
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Feuerwehr Fridurenmarkt 2016 (11)no
2014 Baggerbrand Messingen
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Rauchmelder


Die Fakten (Quelle: www.rauchmelder-lebensretter.de )


Gesetzeslage in Niedersachsen (seit 01.11.2010)


Einbaupflicht

  • für Neu- und Umbauten seit 01.11.2010
  • für bestehende Wohnungen: seit 31.12.2015
  • in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von

Aufenthaltsräumen führen


Verantwortlich

  • für den Einbau: Eigentümer
  • für die Betriebsbereitschaft: Mieter, Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausüben


Weitere Infos rund um Rauchmelder (Typen, Installation, Gesetze,...) finden Sie hier:

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